Ich möchte alle mal warnen, die sich die PDc-WM über einen illegalen Stream anschauen.
Ab 01.01.2016 greift ein neues Gesetz, wo sich nicht nur diejenigen strafbar machen, die den Stream zu Verfügung stellen, sonden auch diejenigen, die sich einen solchen Stream anschauen.
Ab 1.1.2016 illegale Streams auch für den Zuschauer strafbar!
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Mitleser -
29. Dezember 2015 um 18:15
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Wer sollte denn das machen wenns ganz legal bei Sport1 läuft? Keine Sau.
Und dann noch das hier vom 14.12. diesen Jahres
ZitatDie Rechtslage bleibt also ungeklärt. Es bedarf daher weiterer Entscheidungen, um final zu klären, ob Streaming von urheberrechtswidrigen Quellen selbst ein Verstoß gegen das Urheberrecht ist. Allerdings haben Nutzer hier derzeit wenig zu befürchten, da das rechtswidrige Streaming kaum technisch ermittelbar ist auf Seiten der Nutzer.
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Es geht ab 01.01.2016 dabei nicht direkt um das Urheberrecht.
Ab 01.01.2016 darf das Zwischenspeichen eines illegalen Stream schom als illegaler Download gewertet werden.
Ein Bekannter von mir arbeitet in einer Abmahnkanzlei und Softwaremäßig haben die gerade umgerüstet, um die illegalen Seher auch ab nächste Woche zu erwischen und abzumahnen. -
Es geht ab 01.01.2016 dabei nicht direkt um das Urheberrecht.
Ab 01.01.2016 darf das Zwischenspeichen eines illegalen Stream schom als illegaler Download gewertet werden.
Ein Bekannter von mir arbeitet in einer Abmahnkanzlei und Softwaremäßig haben die gerade umgerüstet, um die illegalen Seher auch ab nächste Woche zu erwischen und abzumahnen.Schon Arm wenn man für solche Verbecher arbeitet.
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Ab 01.01.2016 darf das Zwischenspeichen eines illegalen Stream schom als illegaler Download gewertet werden.
Ein Bekannter von mir arbeitet in einer Abmahnkanzlei und Softwaremäßig haben die gerade umgerüstet, um die illegalen Seher auch ab nächste Woche zu erwischen und abzumahnen.Ich finde gerade nichts über eine diesbezügliche Gesetzesänderung. Um welches Gesetz genau geht es?
Aber davon abgesehen: Wenn ich mir einen illegal heraufgeladenen Stream anschaue, muss jemand meine IP in Erfahrung bringen, damit eine Strafverfolgung eingeleitet werden kann (falls das Zwischenspeichern illegal ist). Wie sollte denn die Software einer Abmahnkanzlei dazu in der Lage sein?
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Es geht ab 01.01.2016 dabei nicht direkt um das Urheberrecht.
Ab 01.01.2016 darf das Zwischenspeichen eines illegalen Stream schom als illegaler Download gewertet werden.
Ein Bekannter von mir arbeitet in einer Abmahnkanzlei und Softwaremäßig haben die gerade umgerüstet, um die illegalen Seher auch ab nächste Woche zu erwischen und abzumahnen.
Quelle??? -
- Offizieller Beitrag
Ich habe das Thema mal aus dem PDC-WM-Thread herausgelöst, damit es nicht unter geht.
Ab 01.01.2016 darf das Zwischenspeichen eines illegalen Stream schom als illegaler Download gewertet werden.
Wenn es nicht das Urheberrecht ist, auf welcher Grundlage kann es dann ab 1.1.2016 als illegaler Download gewertet werden?
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Für die vermeintliche Rechtslage würde mich dann auch eine Quelle interessieren.
Aber mal abgesehen davon - wo kein Kläger, da kein Richter. Glaubt hier einer ernsthaft, irgend ein Rechteinhaber von Livesport würde sich das antun, mit einer Abmahnklitsche zusammenzuarbeiten?
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ab dem 1.1.16 tritt soweit ich weiß die Vorratsdatenspeicherung in Kraft. Abmahnkanzleien könnten also villeicht leichter an Browserverläufen rankommen.
Das ändert aber nichts daran, dass Streaming keine Urheberrechtsverletzung ist(bzw. das es strittig ist, ob es eine ist). Es sollte also eine Grauzone bleiben.
Ein neues Gesetz, welches Zwischenspeicher im Cache als Download definiert ist mir nicht bekannt.
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Die rechtswidrige Vorratsdatenspeicherung ist bereits am 18. Dezember in Kraft getreten .
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Was hat die Vorratsdatenspeicherung mit evtl Strafbarkeit von Stream-Downloads zu tun?
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Was hat die Vorratsdatenspeicherung mit evtl Strafbarkeit von Stream-Downloads zu tun?
Das erklärt dir dann der Dos

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Legal Illegal Scheißegal
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Die rechtswidrige Vorratsdatenspeicherung ist bereits am 18. Dezember in Kraft getreten .
gut benannt. Für diese Zwecke (illegaler Streamload) ist das Überprüfen der Vorratsdaten gar nicht gestattet. Weil wir alle keine Bomebnleger sind, von daher, easy going, oder eben PDV.tv zahlen, lohnt sich. -
Die WM wird sowieso kostenlos bei Sport 1 gestreamt, also zumindest die Spiele die auf Sport 1 laufen, für die im PayTV muss man zahlen.
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Also bleibt alles beim alten, nur Panikmache lasst euch von dem Freak nicht verrückt machen.
Solange ihr nicht über irgendwelche Programme ala Soapcast schaut ist alles in Butter. -
Wie schon gesagt wurde, muss erst die IP Adresse ermittelkt werden UND der Nachweis erbracht werden, dass man man einen illegalen Stream genutzt hat - beides ich nicht so einfach zu ermitteln. Anwaltskanzeleien kommen so kaum daran, höchstens wenn diese mit Ermittlungsbehörden und / oder Technikern zusammenarbeiten. Wenn man aber dann noch ein Proxy (z.B. Thor) nutzt, wird der Nachweis kaum mehr möglich sein...
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So traut man sich ja nicht mehr Darts via Stream zu sehen. (BDO) da ich PDC TV habe
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Da brauch man keine Angst haben
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