Über den Tellerrand geschaut...

  • Über den Tellerrand geschaut...
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    Etwa 12.800 Sportler sind aktuell im DDV organisiert. Davon kommen ca. 2600 Spieler und Spielerinnen aus dem Niedersächsischen Dart Verband. Diese Spieler sind dort nicht etwa Mitglieder. Mitnichten. Allerdings glaubten das die Funktionäre des Landesfachverbands für Dartsport in Niedersachsen bis zum 28.05.2018.


    Dann erging folgender Beschluss gegen den Verband:
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    Auszug aus dem Hinweisbeschluss des LG Hannover,
    vom 28.05.2018:
    hat das Landgericht Hannover - 4. Zivilkammer - durch die Richterin am Landgericht xxxxx, die Richterin xxxxx und die Richterin am Landgericht xxxxx am 28.05.2018 beschlossen:


    Der Beklagte wird darauf hingewiesen, dass die Kammer beabsichtigt, die Berufung durch einstimmigen Beschluss gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen.


    Der Beklagte erhält Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb von zwei Wochen. Gründe Die Berufung hat nach übereinstimmender Auffassung der Kammer nach derzeitigem Sachstand keine Aussicht auf Erfolg.
    .....
    Zu Recht hat das Amtsgericht angenommen, dass der Kläger nicht der Sanktionsgewalt des beklagten Verbandes unterliegt.
    .....
    Dies vorangestellt war der Kläger weder unmittelbares noch mittelbares Mitglied des Beklagten.
    Eine unmittelbare Mitgliedschaft war aufgrund der Satzung des Beklagten ausgeschlossen, weil nach dieser Vereinsmitglieder nur die Bezirksverbände sind.
    .....
    Auch eine mittelbare Mitgliedschaft liegt nicht vor.
    .....
    Die Kammer wird nach Ablauf der gesetzten Frist über das Rechtsmittel befinden, sofern es nicht zurückgenommen wird, was auch aus Kostengründen anzuraten ist.


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    Der Verband zog daraufhin seine Berufung zurück und erkannte das Urteil an.



    Fazit:
    Sportler im Verbandssystem des DDV unterliegen grundsätzlich nur der Satzung des Mitgliedsvereins, in dem sie direkt Mitglied sind.


    Ergänzung:


    Auch eine mittelbare Mitgliedschaft liegt nicht vor.


    Voraussetzung für eine Verbandsmitgliedschaft des einzelnen Vereinsmitglieds als mittelbare
    (indirekte) Mitgliedschaft sind dahingehende korrespondierende Regelungen in den Satzun-
    gen sowohl des Vereins als auch des Verbandes (sog. Doppelverankerung). Das erfordert,
    dass die Satzung des Verbands bestimmt, dass mit dem Eintritt in den Mitgliedsverein auto-
    matisch zugleich die Einzelmitgliedschaft im Verband einhergeht, und ferner die Satzung des
    Verbandsvereins eine Regelung enthält, nach der der Erwerb der Mitgliedschaft im Verein
    zugleich den Erwerb der Einzelmitgliedschaft im Verband nach sich zieht (vgl. BGH, NJW
    1989, 172 und BGHZ 28, 131; BayObLGZ 1986, 528).



    Für alle im Organisationsbereich des DDV spielenden Sportler bedeutet das, dass die dem
    Mitgliedsverein übergeordneten Verbände keine Sanktionsgewalt gegenüber diesen Sportlern
    besitzen. Anders nur, wenn der Sportler mit dem jeweiligen Verband einen Vertrag schließt
    (Athletenvereinabrung, oder ähnlich).

  • Umfrage quer nutzen!

  • Verstehe ich das richtig, das der niedersächsische Verband also so gut wie keine Mitglieder hat? Und wenn ja, ist das doch ein riesen Aufwand, da alle Vereine ihre Satzungen anpassen müssen... Und besteht dieses Problem nur in Niedersachsen?

  • Nee es geht um die Struktur.


    Die Bezirksverbände als juristische Person sind die Mitglieder des Landesverbandes. Also ein Bezirksverband ist ein Mitglied. Die Sportler sind Mitglieder ihres Dartvereins und auch wenn der Dartverein in dem Bezirksverband organisiert ist, bedeutet das nicht, dass der Sportler selbst Mitglied des Landesverbandes ist.


    Also wenn nun zum Beispiel in der Satzung des Landesverbandes steht »Der Landesverband kann seinen Mitgliedern bei Vergehen XY die Disziplinarmaßnahme Z auferlegen.« dann gilt dieser einzelne Sportler nicht als Mitglied in diesem Sinne.


    Ein einzelner Sportler kann aber dem Landesverband als Mitglied beitreten, wenn er das will. Es besteht auch die Möglichkeit, dass man mit dem Beitritt in einem Verein automatisch als Sportler auch Mitglied des Landesverbandes wird, aber das muß dann in beiden Satzungen, also sowohl vom Verband, als auch vom Verein einheitlich geregelt sein. So lese ich das.

  • Verstehe ich das richtig, das der niedersächsische Verband also so gut wie keine Mitglieder hat? Und wenn ja, ist das doch ein riesen Aufwand, da alle Vereine ihre Satzungen anpassen müssen... Und besteht dieses Problem nur in Niedersachsen?



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    Der Niedersächsische Dart Verband nennt in seiner Satzung aktuell drei Bezirksverbände als seine Mitgleider.


    a) DBH (Dart Bezirksverband Hannover)
    b) BBDV (Bezirksverband Braunschweig)
    c) BDVLH (Bezirk Lüneburger Heide)


    In diesen Bezirken sind satzungsgemäß Vereine direkte Mitglieder. Deren Mitglieder, also die eigentlichen Sportler, sind weder Mitglied im Bezirksverband und noch weniger im
    Niedersächsischen Dart Verband.


    Der NDV war der Meinung mich sanktionieren zu können. Das eingeschaltete und vereinsinterne Ehrengericht bestätigte diese Meinung und stellte mir den ordentlichen Rechtsweg
    großzügig frei. Bereits in erster Instanz erlor der Verband, ließ es aber auf eine Berufung vor dem Landgericht ankommen.....


    Und ja, auch in vielen anderen Landesverbänden (auch die ohne Regionalverbände) sind meist direkte Mitglieder nur Vereine. Somit besteht für Sanktionen oder Ausschlüsse gegen
    Einzelpersonen meist keine Grundlage. Ein Umstand den ich den Landesverbänden bekannt machte, der aber einfach nicht geändert wird.

  • Rock your Dart!
  • und genau darum verstehe ich jeden der keinen Bock auf Verbandsarbeit oder sonstige Freiwilligenarbeit hat...
    Es gibt einfach zu viele Leute die gar nicht an Darts interessiert sind und lieber Probleme erzeugen.
    Daran geht am Ende alles zu Grunde.


    ***



    Und willst Du mir damit das Recht absprechen mich gegen derartige fadenscheinigen Verbalangriffe eines Verbands rechtlich zu wehren. ich hoffe nicht.

  • Ich bin eigentlich nur stiller leser, und möchte mich auch aus der Thematik raushalten.
    Ich möchte nur den Hinweis geben, das du vergessen hast deinen Nachnamen in der Überschrift zu schwärzen.

  • Frauen von Welt spielen Dart
  • Ich würde mir eher Gedanken machen weshalb der Verband dich wegen "penetranten Verstössen" und "zutiefst verbandschädigendem Verhalten" auschliessen möchte anstatt rechtlich darauf hinzuweisen das man dich aufgrund der Satzung gar nicht auschliessen kann und darf. Und nur das besagt das Urteil, es spricht dich ja in keinster Weise von den Vorwürfen frei.


    Aber hauptsache du postet das jetzt noch in jeder Facebookgruppe etc. Tut dem Dartssport bestimmt gut!



    ***


    Aber natürlich bin ich von diesen Vorwürfen freigesprochen. Allerdings schon in 1. Instanz vor dem Amtsgericht. Diese penetranten Verstöße waren sogar benannt und gipfelten nicht in allgemeinen Worthülsen. Das Gericht sah derlei Dinge als nicht erwiesen an. Aber darum geht es nicht. Es geht um die durch Gesetz beschnittene Macht der Verbände in fröhlicher Gutsherrenart "zutiefst verbandschädigendes Verhalten" zu erfinden, weil die Nase nicht passt.


    Ach ja, wo ich poste geht Dich nichts an. :)


  • ***


    Richtig. Es geht um Struktur und einer sich durchsetzenden, neuen Rechtsprechung im Vereinsrecht. Hierzu ein Auszug aus dem BGH-Urteil II ZR 25/15, besser bekannt als "Wilhelmshaven-Urteil":


    39
    aa) Ob für eine Disziplinarmaßnahme eines Vereins eine Grundlage in der Satzung dieses Vereins bestehen muss - abgesehen von den noch zu erörternden anderen Wegen einer Übernahme der Regeln - oder ob es ausreicht, wenn der übergeordnete Verband, dem das betroffene Vereinsmitglied nicht angehört, eine entsprechende Bestimmung in seiner Satzung hat, ist streitig. Entscheidungen des Reichsgerichts könnte entnommen werden, dass eine Regel- und Sanktionsunterworfenheit des Mitglieds des nachgeordneten Vereins unter die Regeln des übergeordneten Verbands allein aus der Mitgliedschaft des Vereins in einem Dachverband folgen soll (JW 1906, 416, 417; RGZ 143, 1, vgl. aber auch BGH, Urteil vom 18. September 1958 - II ZR 332/56, BGHZ 28, 131, 133 ff.).


    40
    bb) Das OLG Karlsruhe vertritt die Auffassung, es genüge für eine Disziplinarmaßnahme eines Vereins eine Grundlage in der Satzung des übergeordneten Verbands (OLG Karlsruhe, OLGZ 1970, 300, 303 f.; siehe auch LG Heilbronn, NZG 1998, 783; wohl auch OLG Koblenz, SpuRt 2015, 29, 30). Die herrschende Meinung hält dagegen, wenn keine andere Zurechnung vorliegt, eine Klausel in der Satzung des untergeordneten Vereins für erforderlich (Staudinger/Weick, BGB, Neubearbeitung 2005, § 25 Rn. 12; Münch KommBGB/Reuter, 7. Aufl., vor § 21 Rn. 133; Reichert, Vereins- und Verbandsrecht, 13. Aufl., Rn. 503; Summerer in Fritzweiler/Pfister/Summerer, Praxishandbuch Sportrecht, 3. Aufl., Rn. 211; Vieweg, Normsetzung und -anwendung deutscher und internationaler Verbände, 1990, S. 336 ff.; Heermann NZG 1999, 325, jeweils mwN; siehe auch BayObLGZ 1986, 528, 534).


    41
    cc) Zutreffend ist die herrschende Meinung. Danach bedarf es für die Umsetzung einer von einem übergeordneten Dachverband vorgesehenen Disziplinarmaßnahme gegenüber dem Mitglied eines nachgeordneten Vereins, das selbst nicht Mitglied des Dachverbands ist, entweder einer Grundlage in der Satzung des nachgeordneten Vereins oder einer sonstigen Anerkennung dieser Möglichkeit durch dessen Mitglied. Regeln eines übergeordneten Verbands gelten grundsätzlich nur für dessen Mitglieder. Sie erstrecken sich nicht allein aufgrund der Mitgliedschaft eines nachgeordneten Vereins in dem übergeordneten Verband auf die Mitglieder des nachgeordneten Vereins.


    42
    Dabei folgt der Senat nicht der Einschätzung des OLG Karlsruhe, dass der satzungsmäßige Zweck des übergeordneten Verbands anders nicht zu erreichen sei. Es ist durchaus möglich, entsprechende Klauseln in die Satzung des jeweiligen Vereins aufzunehmen, nach denen bestimmte Regeln aus der Satzung des übergeordneten Verbands auch für und gegen die Mitglieder des nachgeordneten Vereins gelten sollen. Das muss aber - jedenfalls wenn die Vereinsdisziplinargewalt betroffen ist - ausdrücklich geschehen. Denn nur so kann die nötige Transparenz hergestellt werden. Enthält die Satzung des untergeordneten Vereins dagegen keine entsprechenden Klauseln, fehlt es für eine Maßnahme der Vereinsdisziplinargewalt an der erforderlichen Transparenz. Einem Vereinsmitglied kann dann nicht angesonnen werden, nicht nur die Satzung seines Vereins zur Kenntnis zu nehmen, sondern sich auch noch die Satzung des übergeordneten Verbands - möglicherweise auch einer dritten Ebene - zu beschaffen und zu lesen.


  • Zum Glück ist mein Hobby Darts und nicht das mutwillige zerstören von Verbandsstrukturen.


    Ich kann den Verband jetzt schon verstehen und das ohne dass ich gelesen habe warum hier ein verbandsschädigendes Verhalten vorgeworfen wird. Bevor ich hier lauthals losrennen würde um mimimi zu machen :vertrag: , würde ich erst mal an die eigene Nase langen und mich fragen, was ich selber evtl falsch gemacht haben könnte. :wand:

    180er: unzählig
    HF: mehrere 170er
    Short Game: 2 x 9er
    Avg: Irgendwo zwischen 70 und 90


    Don't Panic

  • Zum Glück ist mein Hobby Darts und nicht das mutwillige zerstören von Verbandsstrukturen.


    Ich kann den Verband jetzt schon verstehen und das ohne dass ich gelesen habe warum hier ein verbandsschädigendes Verhalten vorgeworfen wird. Bevor ich hier lauthals losrennen würde um mimimi zu machen :vertrag: , würde ich erst mal an die eigene Nase langen und mich fragen, was ich selber evtl falsch gemacht haben könnte. :wand:


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    Ich hab hier einfach einmal sachliche Informationen über geltendes Vereinsrecht und die eingeschränkte Macht der sog. Verbände gegeben. Dich scheint mehr die Schmutzwäsche dahinter zu interessieren? :ohno_


    Mutwilliges zerstören von Verbandsstrukturen? Hast Du getrunken? Das von mir hier teilweise hineinkopierte BGH Urteil und das von mir erfochtene Urteil am LG Hannover sind Maßstab für diese Strukturen.

  • Wer will schon mit jemandem zusammen sein, ihn in der Gruppe haben, der sich aufführt wie Knöllchen-Horst und bei jedem Pups das passende BGH Urteil zur Hand hat? Weniger wäre manchmal mehr und würde auch dazu führen, dass man irgendwo gemocht wird. So ganz ohne Gerichte und Urteile, ist langweilig aber auch möglich

  • Frauen von Welt spielen Dart
  • In diesem Urteil wurde nicht dein Verhalten beurteilt. In diesem Urteil wurde festgestellt, dass, so wie die ganzen Satzungen der Vereine und der darüber liegenden Verbände gestaltet sind, außer deinem Verein niemand eine Sperre etc aussprechen darf. Es hat nicht gesagt dass dein Verhalten ok war. Und ich sagte nur, dass bevor ich ein Fass aufmache erst einmal mich selber hinterfragen sollte. Aber egal. mach wie du es willst.

    180er: unzählig
    HF: mehrere 170er
    Short Game: 2 x 9er
    Avg: Irgendwo zwischen 70 und 90


    Don't Panic

  • Wer will schon mit jemandem zusammen sein, ihn in der Gruppe haben, der sich aufführt wie Knöllchen-Horst und bei jedem Pups das passende BGH Urteil zur Hand hat? Weniger wäre manchmal mehr und würde auch dazu führen, dass man irgendwo gemocht wird. So ganz ohne Gerichte und Urteile, ist langweilig aber auch möglich


    ***
    Natürlich, da triffst Du den Mainstream und hast völlig recht. Die Masse der Dartsportler will nur Darts spielen und unterschreibt dafür beinahe alles. Man anerkennt die Verbandsstrafgerichtsbarkeiten, obwohl diese in der Masse nicht einmal berechtigt sind Strafen zu verhängen. Es werden Floskeln bedient wie: "Wer sich nichts hat zu schulden kommen lassen wird schon nicht bestraft werden. Wer dennoch bestraft wird, muss ja selber schuld sein!" So einfach ist das.


    Ich denke Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser. Da bin ich doch lieber unangenehme BGH-Zitierer, als ein Funktionär nach Gutsherrenart, der Vereinsrecht mit einem "h" schreibt. Übrigens: Wenn alle Funktionäre das Vereinsrecht für ihren Verein/Verband korrekt auslegten würde es ebenfalls ganz ohne Gerichte funktionieren, weil die tatsächlich notwendig verhängten Urteile regelkonform sein dürften.


    Just my 2 Cent

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